Bitte unbedingt beachten:

  • Nur die Versicherten der hier genannten Krankenkassen können über die Selektivverträge Homöopathie behandelt und abgerechnet werden!
  • Die beteiligten Krankenkassen sind verschiedenen Vertragstypen zugeordnet, die Leistungen für die Patienten sind gleich.

 

Für Patienten: Kassenliste Patient

Aktuelle Gesamtliste der teilnehmenden Krankenkassen mit der Zuordnung zu den verschiedenen Vertragstypen und Informationen zur Datenverarbeitung sowie zum Datenschutz

 

Für Ärzte/Praxen: Kassen- und Faxnummernliste

Aktuelle Kassen- und Faxnummernliste und Infos zur Einreichungder Patienten-Teilnahmeerklärung

Betriebskrankenkassen (BKKen)


Innungskrankenkassen (IKKen)


Techniker Krankenkasse (TK)

www.tk.de

Patienten-Hotline: 0800-285 00 85

Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.


HEK – Hanseatische Krankenkasse

www.hek.de


BARMER

www.barmer.de

Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.


KNAPPSCHAFT

www.knappschaft.de


Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK (SVLFG als LKK)

www.svlfg.de